47 Dienstzeit, Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit

47 Dienstzeit, Arbeitszeit, Ruhezeit, Freizeit

1 Die Dienstzeit umfasst die ganze Dauer eines Militärdienstes. Sie beginnt mit dem Antritt der Einrückungsreise und endet mit dem Abschluss der Entlassungsreise.

2 Die Dienstzeit besteht aus Arbeits-, Ruhe- und Freizeit.

3 Die Arbeitszeit beginnt in der Regel mit der Tagwache und endet mit dem Hauptverlesen oder dem Abendverlesen.

4 Die Ruhezeit dient der Erholung. Sie kann befohlen werden.

5 Als Freizeit gelten Ausgang und Urlaub.

6 Der Kommandant kann einzelne Angehörige der Einheit zu zusätzlicher, dienstlich notwendiger Arbeit ausserhalb der allgemeinen Arbeitszeit befehlen. Er zieht für solche Arbeiten insbesondere diejenigen heran, die geringer Arbeitsbelastung ausgesetzt waren oder ungenügenden Arbeitseinsatz zeigen.
Stand am 29. November 2005

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