65 Gottesdienst

65 Gottesdienst

1 An Dienstsonntagen und an kirchlichen Feiertagen oder an deren Vortag hält die Truppe in der Regel eigene Gottesdienste. Diese Truppengottesdienste werden von den Armeeseelsorgern durchgeführt, entweder gemeinsam oder nach Konfessionen getrennt.

2 Wenn an diesen Tagen kein Truppengottesdienst stattfindet, ist Gelegenheit zum Besuch eines zivilen Gottesdienstes zu geben, soweit es der Dienstbetrieb zulässt.

3 Die Truppe kann auch während der Woche Gottesdienste durchführen, vor allem bei Dienstleistungen ohne Dienstsonntage.

4 Führen die Armeeseelsorger während des Dienstes einen Truppengottesdienst durch, so erhalten Angehörige anderer Konfessionen und Religionen die Bewilligung zum Besuch ihres zivilen Gottesdienstes. Voraussetzung dafür ist, dass dieser am Unterkunftsort oder in dessen Nähe stattfindet und dass der Dienstbetrieb den Besuch zulässt. Angehörige der Armee, die weder den Truppengottesdienst noch einen zivilen Gottesdienst besuchen wollen, werden dispensiert. Sie können aber zu einer dienstlichen Arbeit befohlen werden.
Stand am 29. November 2005

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