B. Organisation

Art. 44

B. Organisation

I. Zivilstandsbehörden

1. Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte

1 Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:

1.

Sie führen die Register.

2.

Sie erstellen die Mitteilungen und Auszüge.

3.

Sie führen das Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung durch und vollziehen die Trauung.

4.

Sie nehmen Erklärungen zum Personenstand entgegen.

2 Der Bundesrat kann ausnahmsweise eine Vertreterin oder einen Vertreter der Schweiz im Ausland mit diesen Aufgaben betrauen.


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