B. Organisation
Art. 44
B. Organisation
I. Zivilstandsbehörden
1. Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte
1 Die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:
1.Sie führen die Register.
2.Sie erstellen die Mitteilungen und Auszüge.
3.Sie führen das Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung durch und vollziehen die Trauung.
4.Sie nehmen Erklärungen zum Personenstand entgegen.
2 Der Bundesrat kann ausnahmsweise eine Vertreterin oder einen Vertreter der Schweiz im Ausland mit diesen Aufgaben betrauen.
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