Grundsatz
Art. 5 Grundsatz
Der Steuer unterliegen folgende durch steuerpflichtige Personen3 getätigte Umsätze, sofern diese nicht ausdrücklich von der Steuer ausgenommen sind (Art. 18):
a.
im Inland gegen Entgelt erbrachte Lieferungen von Gegenständen;
b.
im Inland gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen;
c.
Eigenverbrauch im Inland;
d.
Bezug von Dienstleistungen gegen Entgelt von Unternehmen mit Sitz im Ausland.
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