Unbefugtes Tragen der militärischen Uniform

Art. 331

Unbefugtes Tragen der militärischen Uniform


Wer unbefugt die Uniform des schweizerischen Heeres trägt, wird mit Busse bestraft.1



1 Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 Abs. 16 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979).


Stand am 19. Dezember 2006

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