Unbefugtes Tragen der militärischen Uniform
Art. 331
Unbefugtes Tragen der militärischen Uniform
Wer unbefugt die Uniform des schweizerischen Heeres trägt, wird mit Busse bestraft.1
1 Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 Abs. 16 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979).
Stand am 19. Dezember 2006
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