19 Kommandoordnung

19 Kommandoordnung

1 Die Kommandoordnung regelt die Unterstellungen. Sie ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Führung.

2 Wer einen Verband führt, ist der Vorgesetzte aller Angehörigen dieses Verbandes, einschliesslich der nur vorübergehend Unterstellten.

3 Alle Angehörigen der Armee müssen wissen, wem sie unterstellt sind und wie die Verantwortungen geregelt sind.
Stand am 29. November 2005

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