33 Militärische Ausbildung und Erziehung des einzelnen

331 Militärische Ausbildung und Erziehung des einzelnen

1 Die militärische Ausbildung und Erziehung fördern und festigen bei den Angehörigen der Armee:

a.
die Disziplin, aber auch die Fähigkeit, initiativ und selbständig zu handeln. Disziplin und Selbständigkeit sind Haltungen, die sich bei der militärischen Auftragserfüllung ergänzen müssen;
b.
die Fähigkeit zur Einordnung und zur Zusammenarbeit im Verband;
c.
das Durchhaltevermögen.

2 Die militärische Ausbildung vermittelt sicheres militärisches Können und Wissen sowie Gewandtheit, auch unter erschwerten Bedingungen.

3 Die militärische Erziehung festigt Einstellungen, die für die militärische Gemeinschaft unerlässlich sind, wie:

a.
Kameradschaft;
b.
Vertrauen in die Führung;
c.
Handeln im Sinn des Verbandes.

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 29. November 2005

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