38 Beurteilung des Ausbildungserfolgs
38 Beurteilung des Ausbildungserfolgs
1 Zu den Pflichten der Ausbilder gehören regelmässige Kontrollen des Ausbildungsstandes. Die Vorgesetzten der Ausbilder beurteilen den Ausbildungserfolg aufgrund von Truppenbesuchen und Inspektionen. Bei ungenügenden Resultaten müssen weitere Ausbildungsmassnahmen getroffen werden.
2 Die Auszubildenden haben Anrecht auf Beurteilung ihrer Arbeit. Die Ausbilder informieren sie über das Resultat der Ausbildungskontrollen, und zwar nach Möglichkeit im direkten Gespräch. Das Gespräch ist auf Leistungsverbesserung ausgerichtet.
Stand am 29. November 2005
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