42 Unterkunft und Verpflegung
42 Unterkunft und Verpflegung
1 Die Truppe bezieht Unterkunft in Kasernen, Kantonnementen, unterirdischen Anlagen, Notunterkünften, Biwaks oder bei Einwohnern.
2 Kader und Mannschaft werden in der Regel getrennt untergebracht, ebenso Frauen und Männer.
3 Die Angehörigen der Armee haben während des Dienstes Anspruch auf Verpflegung. Je nach Lage und Auftrag muss unregelmässige Verpflegung in Kauf genommen werden.
Stand am 29. November 2005
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