42 Unterkunft und Verpflegung

42 Unterkunft und Verpflegung

1 Die Truppe bezieht Unterkunft in Kasernen, Kantonnementen, unterirdischen Anlagen, Notunterkünften, Biwaks oder bei Einwohnern.

2 Kader und Mannschaft werden in der Regel getrennt untergebracht, ebenso Frauen und Männer.

3 Die Angehörigen der Armee haben während des Dienstes Anspruch auf Verpflegung. Je nach Lage und Auftrag muss unregelmässige Verpflegung in Kauf genommen werden.
Stand am 29. November 2005

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