50 Parkdienst
50 Parkdienst
1 Der Parkdienst umfasst die Wartung der persönlichen Waffe, der Kollektivwaffen, der Munition, der Fahrzeuge und Geräte sowie des übrigen Materials.
2 Zum Parkdienst gehören auch die Pflege und die Unterbringung der Armeetiere.
3 Der Parkdienst wird durch die Kader kontrolliert.
Stand am 29. November 2005
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