102 Persönliche Unterredung
102 Persönliche Unterredung
Ist ein Angehöriger der Armee der Überzeugung, es sei ihm Unrecht getan worden, so soll er vorerst versuchen, die Angelegenheit in einer persönlichen Unterredung mit ihrem Urheber zu bereinigen.
Stand am 29. November 2005
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