1. Erfordernisse

Art. 991

1. Erfordernisse

Der gezogene Wechsel enthält:

1.

die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;

2.

die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;

3.

den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);

4.

die Angabe der Verfallzeit;

5.

die Angabe des Zahlungsortes;

6.

den Namen dessen, an den oder an dessen Ordre gezahlt werden soll;

7.

die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;

8.

die Unterschrift des Ausstellers.


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