Art. 85 Standort der Signale «Autobahn» und «Autostrasse»

Art. 85 Standort der Signale «Autobahn» und «Autostrasse»

1 Die Signale «Autobahn» (4.01) und «Autostrasse» (4.03) stehen beim Beginn der Einfahrtsrampe von Autobahnen und Autostrassen. Die Signale «Ende der Autobahn» (4.02) und «Ende der Autostrasse» (4.04) stehen auf der Ausfahrtsrampe kurz vor dem Übergang ins übrige Strassennetz.


2 Die Signale «Autobahn» und «Autostrasse» werden auch beim Übergang einer Autostrasse in eine Autobahn oder umgekehrt aufgestellt, dagegen nicht auf Verbindungsstrecken zwischen zwei Autobahnen oder zwei Autostrassen.

Stand am 1. Juli 2007

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