3. Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes

Art. 175

3. Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes

a. Gründe

Ein Ehegatte ist berechtigt, den gemeinsamen Haushalt für solange aufzuheben, als seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefährdet ist.


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