2. Klagegrund
Art. 260b1
2. Klagegrund
1 Der Kläger hat zu beweisen, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist.
2 Mutter und Kind haben diesen Beweis jedoch nur zu erbringen, wenn der Anerkennende glaubhaft macht, dass er der Mutter um die Zeit der Empfängnis beigewohnt habe.
1 Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237 264; BBl 1974 II 1).
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