Art. 641

Art. 641

Mitwirkungsgesetz


Das Mitwirkungsgesetz vom 17. Dezember 19932 wird wie folgt geändert:


Art. 10 Bst. a


...



1 Aufgehoben durch Ziff. II Art. 6 Ziff. 12 des BG vom 25. Juni 1971 über die Revision des Zehnten Titels und des Zehnten Titelsbis des Obligationenrechts (Der Arbeitsvertrag) (SR 220 am Schluss, Schl- und UeB zum X. Tit.). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 1998, in Kraft seit 1. Aug. 2000 (AS 2000 1569 1580; BBl 1998 1394).
2 SR 822.14. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten Erlass.


Stand am 13. Juni 2006

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