Art. 69
Art. 69
Bundesgesetz über das Anstellungsverhältnis der Handels- reisenden
Das Bundesgesetz vom 13. Juni 19411 über das Anstellungsverhältnis der Handelsreisenden wird wie folgt geändert:
...
1 [BS 2 776. AS 1971 1465 Schl- und UeB zum X. Tit. Art. 6 Ziff. 5]
Stand am 13. Juni 2006
Gewichtungen werden nur von eingeloggten Benutzern akzeptiert!
Achtung! Einige Titel sind noch nicht korrekt eingetragen. Es könnte eine Weile dauern, bis alle Artikel angepasst und korrigiert sind. Die neusten Artikel entnehmen Sie bitte aus der offiziellen Bundeswebseite. Danke für Euer Verständnis und Gruss, Euer Webmaster von www.rechtundgesetz.ch
Mitgliederkommentare zu diesem Artikel
Keine Kommentare vorhanden.