Art. 69

Art. 69

Bundesgesetz über das Anstellungsverhältnis der Handels- reisenden


Das Bundesgesetz vom 13. Juni 19411 über das Anstellungsverhältnis der Handelsreisenden wird wie folgt geändert:


...



1 [BS 2 776. AS 1971 1465 Schl- und UeB zum X. Tit. Art. 6 Ziff. 5]


Stand am 13. Juni 2006

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