Art. 19a1 Eingetragene Partne
Art. 19a1 Eingetragene Partnerinnen oder Partner
Überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner haben die gleiche Rechtsstellung wie Witwer.
1 Eingefügt durch Anhang Ziff. 29 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (SR 211.231).
Stand am 1. Mai 2007
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