Art. 50h1 g. Wirkung der Eink
Art. 50h1 g. Wirkung der Einkommensteilung
Das aufgrund der Einkommensteilung im individuellen Konto eingetragene Erwerbseinkommen gilt bei der Berechnung von später entstehenden Renten als eigenes Einkommen.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 668).
Stand am 5. Dezember 2006
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