Art. 52g1 Betreuungsgutschrif
Art. 52g1 Betreuungsgutschriften a. Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes
Das Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes mit der betreuten Person ist erfüllt bei:
a.gleicher Wohnung;b.einer anderen Wohnung im gleichen Gebäude;c.einer Wohnung in einem anderen Gebäude auf demselben oder einem benachbarten Grundstück.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 668).
Stand am 5. Dezember 2006
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