Art. 1331 Versichertennummer
Art. 1331 Versichertennummer
1 Die Versichertennummer ist elfstellig und setzt sich zusammen aus:
a.einer dreistelligen Zifferngruppe aufgrund des Namens;b.den letzten beiden Ziffern des Geburtsjahres;c.einer dreistelligen Zifferngruppe bestehend aus einer Ziffer für das Geburtsquartal und das Geschlecht und zwei Ziffern für den Tag der Geburt innerhalb des Quartals;d.einer zweistelligen, nach Schweizern und Ausländern differenzierten Ordnungsnummer und einer einstelligen Prüfziffer.
2 Die Zahlengruppierung nach Absatz 1 darf nicht zur Bildung einer AHV-fremden Personennummer verwendet werden.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 29. Nov. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 668).
Stand am 5. Dezember 2006
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