Art. 8 Nichtberufsunfälle
Art. 8 Nichtberufsunfälle
1 Als Nichtberufsunfälle gelten alle Unfälle (Art. 4 ATSG1), die nicht zu den Berufsunfällen zählen.2
2 Teilzeitbeschäftigte nach Artikel 7 Absatz 2 sind gegen Nichtberufsunfälle nicht versichert.
1 SR 830.1
2 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (SR 830.1).
Stand am 13. Juni 2006
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