Art. 149 Verordnungen der Bundesversammlung
Art. 1491 Verordnungen der Bundesversammlung
Die Bundesversammlung erlässt die Bestimmungen nach den Artikeln 13 Absatz 6, 29 Absatz 2, 49 Absatz 3, 51 Absatz 2 und 93 Absätze 1 und 3 sowie ergänzende Bestimmungen über das Militärverwaltungsverfahren in der Form der Verordnung der Bundesversammlung.
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 4. Okt. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 3957 3969; BBl 2002 858).
Stand am 1. Mai 2007
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