Zusammensetzung und Wahl des Nationalrates
Art. 149 Zusammensetzung und Wahl des Nationalrates
1 Der Nationalrat besteht aus 200 Abgeordneten des Volkes.
2 Die Abgeordneten werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Proporzes bestimmt. Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt.
3 Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis.
4 Die Sitze werden nach der Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt. Jeder Kanton hat mindestens einen Sitz.
Stand am 8. August 2006Gewichtungen werden nur von eingeloggten Benutzern akzeptiert!
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