7 Vereidigung im Aktivdienst
7 Vereidigung im Aktivdienst
1 Im Aktivdienst bekräftigen die Angehörigen der Armee ihre Bereitschaft zur militärischen Pflichterfüllung mit dem Eid.
2 Bei der Abnahme des Eides vertritt ein Mitglied einer zivilen Behörde oder ein Kommandant den Bundesrat.
3 Der Vertreter des Bundesrates oder der Kommandant der zu vereidigenden Truppe verliest die Botschaft des Bundesrates, in der das Aufgebot zum Aktivdienst begründet wird.
4 Anschliessend spricht der Vertreter des Bundesrates die Eidesformel Satz für Satz vor. Die zu Vereidigenden sprechen sie Satz für Satz nach.
5 Wer nicht schwört, legt statt dessen das Gelübde ab.
Stand am 29. November 2005
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