20 Dienstweg

20 Dienstweg

1 Der Dienstweg ergibt sich aus der Kommandoordnung. Er verbindet die einzelnen Kommandostufen, ohne eine von ihnen zu übergehen.

2 Befehle, Meldungen, Anträge und Gesuche erfolgen auf dem Dienstweg. Mitteilungen zum Zweck der gegenseitigen Information und zur Sicherstellung von Querverbindungen sind nicht an den Dienstweg gebunden.

3 Neben dem Kommandantendienstweg gibt es Fachdienstwege.

4 Wenn Zeitmangel oder andere Gründe zur Abweichung vom Dienstweg zwingen, müssen die übergangenen Stellen möglichst rasch orientiert werden.

5 In persönlichen Fragen und Angelegenheiten können sich Angehörige der Armee direkt an ihre Kommandanten, an den Truppenarzt oder an den Armeeseelsorger1 wenden.

1 Bezeichnung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729)). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
Stand am 29. November 2005

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