23 Unteroffiziere

23 Unteroffiziere

1 Die Unteroffiziere sind die der Mannschaft am nächsten stehenden Vorgesetzten. Sie können je nach Grad Gruppen führen, enge Mitarbeiter von Zugführern und Kommandant sein oder in Stäben und als Spezialisten eingesetzt werden.1

2 Die Unteroffiziere haben eigene Kompetenz- und Verantwortungsbereiche. Insbesondere obliegt ihnen die Ausbildung an Waffen, Geräten und Fahrzeugen sowie die Erziehung.2

3 Obergefreite, die Funktionen von Unteroffizieren ausüben, gehören zum Kader.3

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
2 Fassung des Satzes gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
3 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 29. November 2005

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