25 Kommandanten

25 Kommandanten

1 Die Kommandanten führen die Verbände ab Stufe Einheit im Einsatz und in der Ausbildung.

2 Sie sind für die Grund- und Einsatzbereitschaft1 ihrer Verbände verantwortlich.

3 Sie sorgen für umfassende Information ihrer Unterstellten, auch in Fragen der Sicherheitspolitik und der Landesverteidigung.

4 Sie beurteilen die Leistungen von Kader und Mannschaft.

5 Sie planen die Nachfolge für Kader und prüfen Kandidaten, die dafür in Frage kommen.

6 Sie verfügen über die Disziplinarstrafgewalt.

7 Sie erfüllen die mit ihrem Kommando verbundenen ausserdienstlichen Aufgaben.

1 Bezeichnung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729)). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
Stand am 29. November 2005

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