26 Angehörige der Stäbe
26 Angehörige der Stäbe
1 Generalstabsoffiziere, Dienstchefs und andere Führungsgehilfen sind Angehörige der Stäbe. Sie unterstützen ihre Kommandanten bei ihrer Führungsaufgabe. Sie überwachen die Ausführung der Befehle.
2 Angehörige der Stäbe erhalten von ihren Kommandanten eigene Kompetenzbereiche. Im Rahmen dieser Bereiche handeln sie selbständig und erlassen die entsprechenden Anordnungen. Sie leiten die Fachausbildung und kontrollieren die fachtechnische und materielle Grund- und Einsatzbereitschaft der Verbände.
3 Generalstabsoffiziere leiten die Stabsarbeit in den Stäben der Grossen Verbände.
Stand am 29. November 2005
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