27 Militärisches Personal

271 Militärisches Personal

1 Das militärische Personal umfasst Berufs- und Zeitmilitär. Das sind Berufs- und Zeitoffiziere, Berufs- und Zeitunteroffiziere sowie Berufs- und Zeitsoldaten.

2 Das militärische Personal wird in den Bereichen Ausbildung, Erziehung, Führung und Einsatz verwendet.

3 In Schulen tragen die Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere die Ausbildungs-, Erziehungs- und Führungsverantwortung. Sie können durch Zeitmilitär und Fachlehrer unterstützt werden.

4 Die Offiziere werden vor allem von Berufs- und Zeitoffizieren, die Unteroffiziere und Mannschaften von Berufs- und Zeitunteroffizieren ausgebildet.

5 Militärisches Personal, das wie die übrigen Angehörigen der Armee in Stäben und Einheiten eingeteilt ist, leistet dort unter den gleichen Bedingungen Militärdienst wie die übrigen Angehörigen der Armee.

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Dez. 2003, in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 729).
Stand am 29. November 2005

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