53 Ausgang

53 Ausgang

1 Der Kommandant legt in der Allgemeinen Tagesordnung oder im Tagesbefehl die Ausgangszeit fest.

2 Kader haben in der Regel zeitlich unbeschränkten Ausgang. Einschränkungen und Kontrollen legt der Kommandant fest.

3 Die örtliche Polizeistunde ist von allen Angehörigen der Armee einzuhalten.

4 Wenn besondere Gründe vorliegen, wie erhöhte Bereitschaft, grosse Anstrengungen der Truppe oder frühe Tagwache, kann der Kommandant den Ausgang zeitlich und örtlich einschränken oder Ruhe befehlen.

5 Im Ausgang wird die Ausgangsuniform getragen. Der Kommandant kann Ausnahmen anordnen.

6 Im Ausgang ist das Führen von privaten Motorfahrzeugen nicht erlaubt. Der Kommandant kann Ausnahmen bewilligen.
Stand am 29. November 2005

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