103 Persönliche Aussprache mit dem Kommandanten
103 Persönliche Aussprache mit dem Kommandanten
1 Kommt die persönliche Unterredung nicht zustande oder führt sie nicht zu einem befriedigenden Ergebnis, so kann der Angehörige der Armee die Angelegenheit in einer persönlichen Aussprache seinem Kommandanten vortragen.
2 Der Angehörige der Armee wendet sich an seinen unmittelbar vorgesetzten Kommandanten. Ist dieser der Urheber der Angelegenheit, so wendet sich der Angehörige der Armee an den nächsthöheren Vorgesetzten.
3 Der Kommandant gewährt die persönliche Aussprache so rasch wie möglich. Wenn nötig nimmt er weitere Abklärungen vor. Er teilt dem Angehörigen der Armee mit, wie er die Angelegenheit beurteilt und wie er weiter vorgehen will.
Stand am 29. November 2005
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