Art. 8 Gefälle und Steigung, Rollsplitt, Steinschlag

Art. 8 Gefälle und Steigung, Rollsplitt, Steinschlag

1 Die Signale «Gefährliches Gefälle» (1.10) und «Starke Steigung» (1.11) warnen vor Strecken mit einer Neigung oder Steigung von mindestens 10 Prozent; auf den Signalen wird die grösste Neigung oder Steigung der Strecke angegeben.


2 Das Signal «Rollsplitt» (1.12) warnt vor losem Splitt auf der Fahrbahn.


3 Das Signal «Steinschlag» (1.13) warnt vor Steinschlag oder Steinen auf der Fahrbahn. Das Symbol kann entsprechend den örtlichen Verhältnissen seitenverkehrt abgebildet werden.

Stand am 1. Juli 2007

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