Art. 711 Eingeschränkte Steuerfreiheit

Art. 711 Eingeschränkte Steuerfreiheit

In Abweichung von Artikel 80 Absatz 1 ATSG2 können Versicherer nur Zuweisungen an die technischen Reserven, soweit sie ausschliesslich der Sicherstellung von Ansprüchen nach diesem Gesetz dienen, bei den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden steuerfrei zurückstellen.



1 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (SR 830.1).
2 SR 830.1


Stand am 13. Juni 2006

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