Art. 143 Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Art. 143 Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die Verordnung vom 31. Oktober 19471 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 2 Bst. f
...
Art. 49 Abs. 1–3
...
E. Das Verhältnis zur Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung
Art. 66quater
...
Art. 67 Abs. 1
...
Art. 68 Abs. 3 Bst. C
...
Art. 79quater Abs. 2 erster Satz
...
1 SR 831.101. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt im genannten Erlass.
Stand am 5. Dezember 2006
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