Art. 143 Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Art. 143 Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Verordnung vom 31. Oktober 19471 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wird wie folgt geändert:


Art. 6 Abs. 2 Bst. f


...


Art. 49 Abs. 1–3


...


E. Das Verhältnis zur Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung


Art. 66quater


...


Art. 67 Abs. 1


...


Art. 68 Abs. 3 Bst. C


...


Art. 79quater Abs. 2 erster Satz


...



1 SR 831.101. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt im genannten Erlass.


Stand am 5. Dezember 2006

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