Art. 144 Verordnung über die Invalidenversicherung
Art. 144 Verordnung über die Invalidenversicherung
Die Verordnung vom 17. Januar 19611 über die Invalidenversicherung wird wie folgt geändert:
F. Das Verhältnis zur Unfallversicherung und zur Militärversicherung
Art. 39bis
...
Art. 662
...
Art. 76 Abs. 1 Bst. e3
...
1 SR 831.201. Die hiernach aufgeührten Änd. sind eingefügt im genannten Erlass.
2 Dieser Art. hat heute eine neue Fassung.
3 Dieser Art. hat heute eine neue Fassung.
Stand am 5. Dezember 2006
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