Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung

Art. 138 Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung

1 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen.1


2 Dieses Begehren ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.



1 Angenommen in der Volksabstimmung vom 9. Febr. 2003
, in Kraft seit 1. Aug. 2003 (BB vom 4. Okt. 2002, BRB vom 25. März 2003, BB vom 19. Juni 2003 – AS 2003 1949 1953; BBl 2001 4803 6080, 2002 6485, 2003 3111 3954 3960).


Stand am 8. August 2006

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