3. An das Bundesgericht
Art. 191
3. An das Bundesgericht
Die Beschwerde an das Bundesgericht richtet sich nach dem Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 20052.
1 Fassung gemäss Anhang Ziff. 6 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (SR 173.110).
2 SR 173.110
Stand am 1. Juli 2007
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