c. Nichtigkeit von Nebenversprechen
Art. 312
c. Nichtigkeit von Nebenversprechen
Jedes Versprechen, durch welches der Schuldner einem Gläubiger mehr zusichert als ihm gemäss Nachlassvertrag zusteht, ist nichtig (Art. 20 OR1).
1 SR 220
Stand am 1. Juli 2007
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