Tätliche Angriffe auf schweizerische Hoheitszeichen
Art. 270
Tätliche Angriffe auf schweizerische Hoheitszeichen
Wer ein von einer Behörde angebrachtes schweizerisches Hoheitszeichen, insbesondere das Wappen oder die Fahne der Eidgenossenschaft oder eines Kantons, böswillig wegnimmt, beschädigt oder beleidigende Handlungen daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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