AHVV / Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Erster Abschnitt: Die versicherten Personen
- Zweiter Abschnitt: Die Beiträge
- Dritter Abschnitt: Die Renten und die Hilflosenentschädigung
- Vierter Abschnitt: Die Organisation
- Sechster Abschnitt: Die Rechtspflege
- Fünfter Abschnitt: Die Versicherungseinrichtungen
- Neunter Abschnitt: Die Beiträge zur Förderung der Altershilfe
- Zehnter Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Siebenter Abschnitt: Verschiedene Bestimmungen
- Achter Abschnitt: Die Baubeiträge an Heime und andere Einrichtungen für Betagte
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AHVV / Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung ⇒ Erster Abschnitt: Die versicherten Personen
- A. Versicherungsunterstellung (1a)
- B. Ausnahmen von der Versicherung (ab 1b)
- C. Beitritt zur Versicherung (1. Personen, welche im Ausland von einem Arbeitgeber in der Schweiz beschäftigt werden) bis 5c
- C. Beitritt zur Versicherung (2. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarung nicht versichert sind) bis 5f
- C. Beitritt zur Versicherung (3. Nichterwerbstätige Studierende mit Wohnsitz im Ausland) bis 5j
- C. Beitritt zur Versicherung (4. Nichterwerbstätige Personen, die ihren versicherten Ehegatten ins Ausland begleiten) bis 5k